Drei Stunden im Netz – und nicht mehr zurückzuholen
Am 7. Oktober 2026 hat das Wahlamt der Landeshauptstadt München die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Migrationsbeirats bekannt gemacht – und dabei rund drei Stunden lang die privaten Wohnanschriften sämtlicher Kandidatinnen und Kandidaten aller 28 Listen im Internet veröffentlicht. Die Wahlordnung für den Migrationsbeirat bestimmt seit 2022 ausdrücklich, dass Anschriften nicht veröffentlicht werden. Das Wahlamt hat den Fehler eingeräumt, sich bei den Betroffenen entschuldigt und den Vorfall den Datenschutzbehörden gemeldet. Wir nehmen das zur Kenntnis – und sagen zugleich deutlich: Erledigt ist die Sache damit nicht.
Wer für den Migrationsbeirat kandidiert, engagiert sich sichtbar – oft seit Jahren, oft gegen Widerstände, manche mit Bedrohungserfahrungen aus Deutschland oder aus dem Herkunftsland. Mehrere Kandidierende, auch aus unserem Umfeld, hatten ihre Anschrift aus Sicherheitsgründen sperren lassen. Für sie ist eine im Netz kursierende Adressliste keine Panne, sondern ein reales Risiko. Ein Dokument, das heruntergeladen und weitergeleitet wurde, lässt sich nicht zurückholen; wie viele Kopien existieren, weiß niemand.
Wir erwarten von der Landeshauptstadt München deshalb mehr als eine Entschuldigung: eine individuelle Risikobewertung und konkrete Unterstützung für besonders gefährdete Kandidierende, eine feste Ansprechperson für Sicherheitsfragen, die nachweisbare Entfernung von Kopien aus Suchmaschinen und Archiven, eine vollständige Aufklärung, wie eine seit 2022 überholte Vorlage im Jahr 2026 noch verwendet werden konnte – und verbindliche Vorkehrungen, damit sich das bis zum Wahltag und darüber hinaus nicht wiederholt. Für Kandidierende der Migrationsbeiratswahl müssen dieselben Schutzstandards gelten wie bei der Kommunalwahl. Nicht weniger.
Unsere Solidarität gilt allen Betroffenen – über alle Listen hinweg. Die Wählergruppe „Aktiv Bürgerlich International – Die Christsozialen (ABI)", die aus unserem Umfeld entstanden ist, hat sich mit einem ausführlichen Schreiben an das Kreisverwaltungsreferat gewandt und Auskunft, Schutzmaßnahmen und Aufklärung eingefordert. Wir unterstützen das ausdrücklich.
Zugleich gilt: Dieser Vorfall darf nicht das sein, was von dieser Wahl bleibt. Wer sich trotz allem zur Wahl stellt, verdient Respekt – und Stimmen. Wir rufen alle Wahlberechtigten auf, am 22. November 2026 den Migrationsbeirat zu wählen. Wer in den letzten zwölf Jahren eingebürgert wurde oder neben dem deutschen einen weiteren Pass besitzt, muss den Eintrag ins Wählerverzeichnis bis zum 6. November 2026 beantragen.
Jetzt ist die Zeit, Haltung zu zeigen – für Religionsfreiheit, für Zusammenhalt und für ein friedliches Miteinander.
München, 12. Oktober 2026
Hintergrund
Die Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München (Fassung vom 11. Juni 2025, zuletzt geändert am 19. August 2026) bestimmt in § 16 Abs. 12 und § 20 Abs. 1: „Eine Veröffentlichung der Anschrift erfolgt nicht." Auch auf dem Stimmzettel wird die Anschrift nicht genannt (§ 21 Abs. 2). Die Regelung gilt seit der Wahlordnung vom 7. September 2022. Nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats wurde für die Bekanntmachung am 7. Oktober 2026 versehentlich eine Vorlage aus dem Jahr 2022 verwendet; der Vorfall wurde der Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt und dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gemeldet, alle Kandidierenden wurden per Post informiert.